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Verhinderungspflege


Die private Pflege im häuslichen Umfeld verlangt Ihnen als pflegender Angehöriger viel ab. Oft wird der Wunsch, die Pflege selbst zu übernehmen über die eigenen Bedürfnisse gestellt. Ob es die Vereinbarkeit von Pflege, Familienalltag und Beruf betrifft oder die räumlichen Voraussetzungen im eigenen Zuhause - sicher sind bei Ihnen im Laufe der Zeit immer wieder terminliche Probleme oder das Gefühl der Überlastung aufgekommen.

Neben den Beratungseinsätzen nach §37.3 SGB XI, in denen wir Sie zu Hause mit unserem professionellen Sachverstand unterstützen, gewährleistet der Gesetzgeber die Übernahme der Kosten durch einen Pflegedienst, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen sollten. So kann der Pflegebedürftige im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 42 Tage lang oder für höchstens 1.612 Euro die Pflege durch einen Pflegedienst erhalten. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie in den Urlaub fahren möchten, wegen eines Klinikaufenthaltes die Pflege nicht mehr gewährleisten können oder krankheitsbedingt ausfallen. Voraussetzung für die Leistungen der Verhinderungspflege ist auch, dass Sie für Ihren Angehörigen eine mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen können.