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bpa Zertifikat

Betreuungsleistungen

Corona Hinweis

Entlastungsbetrag von 125 €: Einige dieser Leistungen werden momentan wegen Angst vor Ansteckung von Familien und Betroffenen abgesagt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass diese Situation sich vor dem 30.06. ändern wird, stellt sich die Frage, ob der aufgelaufene Betrag von den Betroffenen ins nächste Halbjahr übertragen werden kann.


Eine Übertragung ist aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30.09.2020 möglich. (§ 150 Abs. 5c SGB XI)


Stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI zu, werden hierbei monatlich 125,00 € Grundbetrag aus Zuschuss gewährt.

Das Geld darf für qualifizierte zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen zugelassener Pflegedienste für Angebote der Betreuung oder allgemeinen Anleitung sowie Hauswirtschaft oder Leistungen der Tages-, Nacht sowie Kurzzeitpflege.

Die ausgebildeten Betreuer kommen zum Patienten nach Hause. Was genau unternommen wird, hängt aber stets von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Patienten ab. Die einen wünschen sich, Geschichten zu erzählen oder Gesellschaftsspiele zu spielen, andere unternehmen gerne etwas draußen, lieben Spaziergänge. Die Zeit, die die Betreuer mit ihnen verbringen, soll auch der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.