Wir sind für Sie da Tel.: 02045-411124 Wir sind für Sie da Tel.: 02045-411124
bpa Zertifikat

Behandlungspflege


Anspruch auf die Leistungen der Behandlungspflege haben Sie auf Anordnung Ihres Arztes und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse, denn anders als bei den Leistungen der Grundpflege übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse die vollen Kosten der Behandlungspflege. Die Behandlungspflegeleistungen werden daher vom behandelnden Arzt in Auftrag gegeben, weil sie Teil oder Fortführung der ärztlichen Therapie sind.

Wenn Sie beispielsweise nicht selbstständig oder mit Hilfe Ihrer Angehörigen Ihre Medikamente einnehmen, oder Injektionen und Wundversorgungen selbstständig übernehmen können, kann Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für die Behandlungspflege verschreiben.

Unser examiniertes Pflegepersonal von "Pflege am Park" übernimmt dann bei Bedarf die Medikamentengabe oder -überwachung, Injektionen aller Art, wie zum Beispiel Thrombose- oder Insulinspritzen oder die Überwachung von Infusionstherapien. Außerdem kann im Rahmen der Behandlungspflege die urologische Versorgung in Anspruch genommen werden, das heißt zum Beispiel das Legen und Wechseln der DK-Versorgung (Katheter).

Weitere Leistungen sind unter anderem:

  • Blutzucker- und Blutdruckeinstellungen
  • enterale und parenterale Ernährung
  • An- und/ oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Wundversorgung aller Art
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Katheterisierung

Wenn Sie Fragen zur Behandlungspflege haben, kontaktieren Sie uns.
Wir beraten Sie gerne!